Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
der Hebamme Marie Faschian
für die Inanspruchnahme von Hebammenleistungen in der Praxis RundUm, Im Dörfle 8, 79664 Wehr sowie im Rahmen vereinbarter Hausbesuche.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme Marie Faschian (nachfolgend „Hebamme") und der betreuten Person (nachfolgend „Patientin").
(2) Sie gelten für sämtliche Hebammenleistungen, Beratungen, Kurse sowie ergänzende Selbstzahlerleistungen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
(3) Mit Abschluss des Betreuungsvertrages oder der Inanspruchnahme einer Leistung erkennt die Patientin diese Allgemeinen Vertragsbedingungen an.2.
Rechtsverhältnis
(1) Die Rechtsbeziehung zwischen der Hebamme und der Patientin ist privatrechtlicher Natur.
(2) Die Hebamme erbringt ihre Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auf Grundlage des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), des zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden geschlossenen Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V sowie der jeweils geltenden berufsrechtlichen Vorschriften.
(3) Für privat versicherte Patientinnen sowie Selbstzahlerinnen gelten die jeweils vereinbarten Vergütungssätze. Die Patientin ist selbst dafür verantwortlich, eine mögliche Kostenerstattung mit ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu klären.
3. Leistungsumfang
Die Hebamme bietet insbesondere folgende Leistungen an: Schwangerschaftsvorsorge in den Räumlichkeiten der Praxis RundUmBeratung und Betreuung während der SchwangerschaftWochenbettbetreuung in Wehr, Öflingen, Wallbach, Niederdossenbach, SchopfheimHausbesuche bis etwa zur zweiten bis dritten Lebenswoche des Kindes, soweit medizinisch erforderlich und innerhalb des vereinbarten Betreuungsgebietesanschließende Wochenbettbetreuung und Stillberatung in den PraxisräumenStill- und Ernährungsberatung telefonisch oder in der PraxisBeratung bei Beschwerden in Schwangerschaft und Wochenbett, telefonisch oder in der PraxisTrauerbegleitung nach Fehlgeburt, Totgeburt oder Kindsverlust ab positivem Schwangerschaftstest bis sechs Monate nach der GeburtRückbildungskurse mit YogaeinheitenSchwangerschaftsyogaKinesio-Taping (K-Taping)Lasertherapie mit dem LABpen® 50weitere individuell vereinbarte Hebammenleistungen im Rahmen der gesetzlichen und beruflichen Möglichkeiten.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der medizinischen Erforderlichkeit, den gesetzlichen Bestimmungen sowie den individuellen Vereinbarungen zwischen Hebamme und Patientin.Nicht Bestandteil der Leistungen der Hebamme sind ärztliche Diagnostik und Behandlung, Leistungen von Krankenhäusern, Rettungsdiensten oder anderen medizinischen Leistungserbringern. Werden diese erforderlich, erfolgt deren Beauftragung und Abrechnung durch die jeweiligen Leistungserbringer.4. Terminvereinbarung, Terminabsagen und Ausfallhonorar, Urlaubsvertretung4.1 Terminvereinbarung(1) Sämtliche Termine werden individuell zwischen der Hebamme und der Patientin vereinbart und sind verbindlich.(2) Die Hebamme führt eine Bestellpraxis. Die vereinbarten Termine sind ausschließlich für die jeweilige Patientin reserviert.
(3) Die vereinbarten Termine verstehen sich mit einer zeitlichen Toleranz von bis zu ± 30 Minuten.(4) Die Hebamme ist berechtigt, Termine kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. Die Patientin wird hierüber schnellstmöglich informiert. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz entstandener Aufwendungen besteht hieraus nicht, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Hebamme vorliegt.(5) Kann ein Termin aufgrund eines Notfalls der Hebamme nicht stattfinden, wird zeitnah ein Ersatztermin vereinbart, sofern dies möglich und medizinisch vertretbar ist.
(6) Die Hebamme bemüht sich im Verhinderungsfall um eine Vertretung. Ein Anspruch auf eine Vertretungshebamme besteht jedoch nicht.4.2 Terminabsagen durch die Patientin(1) Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch/ über vereinbartes Komunikationsmedium abzusagen.(2) Bei abgesagten Einzelterminen fallen keine Kosten für die Patientin an.
(3) bei nicht Wahrnehmen eines Kurses mit Selbstzahler(Anteil) wird der Klientin der Betrag wie folgt angerechnet.
(3.1) Geburtsvorbereitung als Paar:
- Bis zwei Wochen vor Kursbeginn, Kostenfreie Stornierung
- 14 Tage bis 1 Tag vor Kursbeginn 50% der Partnergebühr
- Bei Nichterscheinen: 100 % der Partnergebühr.
(3.2) Rückbildung Aufbaukurs
- Bis zwei Wochen vor Kursbeginn, Kostenfreie Stornierung
- 14 Tage bis 1 Tag vor Kursbeginn 50% der Gebühr (20€ pro 90 min.)
- Bei Nichterscheinen: 100 % Gebühr.
Ausnahmen sind natürlich familiäre so wie medizinische Notfälle. Dies bedarf einer persönlichen, rechtzeitigen Information.
4.3 Hausbesuche(1) Hausbesuche erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und innerhalb des von der Hebamme betreuten Einzugsgebietes.(2) Die Wochenbettbetreuung erfolgt grundsätzlich durch Hausbesuche bis etwa zur zweiten bis dritten Lebenswoche des Kindes, abhängig von der medizinischen und psychosozialen Situation, in Rücksprache mit der betreuten Mutter. Anschließend finden die weiteren Termine,in den Räumlichkeiten der Praxis RundUm in Wehr statt.(3) Außerhalb des vereinbarten Betreuungsgebietes können Hausbesuche nur nach individueller Absprache erfolgen. Hierfür können zusätzliche Fahrtkosten oder Wegegelder entsprechend den jeweils geltenden Vergütungsregelungen berechnet werden.4.4 Verspätungen(1) Erscheint die Patientin verspätet zum vereinbarten Termin, verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend, sofern aufgrund nachfolgender Termine keine Verlängerung möglich ist.
5. Erreichbarkeit und Kommunikation5.1 ErreichbarkeitDie Hebamme ist während ihrer Sprech- und Betreuungszeiten telefonisch erreichbar. Die aktuellen Telefonzeiten sowie weitere Kontaktmöglichkeiten werden der Patientin bei Betreuungsbeginn mitgeteilt. Die Hebamme ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet in einem zeitlich festgelegten Rahmen zu reagieren.
(2) Kann ein Anruf nicht persönlich entgegengenommen werden, besteht die Möglichkeit, eine Nachricht auf der Mailbox zu hinterlassen oder eine Nachricht bei Signal zu senden. Die Hebamme bemüht sich um eine zeitnahe Rückmeldung innerhalb ihrer Arbeitszeiten.(3) An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie außerhalb der Sprechzeiten besteht keine durchgehende telefonische Erreichbarkeit.
(4) In medizinischen Notfällen oder akuten Beschwerden, die keinen Aufschub dulden, ist unverzüglich die behandelnde Frauenärztin bzw. der behandelnde Frauenarzt, die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt, die nächstgelegene Klinik oder der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 zu kontaktieren.(4) Medizinische Notfälle dürfen nicht per E-Mail oder Messenger mitgeteilt werden.6. Wahlleistungen, Kurse und Selbstzahlerleistungen6.1 Allgemeines(1) Neben den von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Hebammenleistungen bietet die Hebamme zusätzliche Leistungen an, die ganz oder teilweise selbst zu bezahlen sind.(2) Hierzu gehören insbesondere:SchwangerschaftsyogaLasertherapie mit dem LABpen® 50K-TapingTrauerbegleitung bei Fehlgeburt, Totgeburt oder Kindsverlustweitere Beratungs- und PräventionsangeboteDiv. Laboruntersuchungen
Vor Inanspruchnahme einer Selbstzahlerleistung wird die Patientin über die entstehenden Kosten informiert.6.2 Kurse(1) Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich.(2) Die Kursgebühr ist unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme geschuldet, sofern der Kursplatz verbindlich reserviert wurde und keine anderweitige Regelung getroffen wurde.(3) Nicht wahrgenommene Kurseinheiten können in der Regel weder nachgeholt noch erstattet werden.(4) Muss ein Kurs aufgrund Erkrankung der Hebamme oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen abgesagt werden, wird – soweit möglich – ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, werden bereits gezahlte Gebühren für die ausgefallenen Kurseinheiten erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.6.3 Schwangerschaftsyoga und Rückbildungskurse(1) Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich.(2) Die Patientin verpflichtet sich, bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Beschwerden oder ärztliche Beschäftigungs- bzw. Sportverbote vor Kursbeginn mitzuteilen.(3) Die Kurse ersetzen keine ärztliche oder physiotherapeutische Behandlung.6.4 Lasertherapie (LABpen® 50)(1) Die Lasertherapie dient der unterstützenden Behandlung verschiedener Beschwerden und ergänzt die hebammengeleitete Betreuung.(2) Sie ersetzt keine ärztliche Diagnostik oder Behandlung.(3) Über Anwendungsgebiete, mögliche Grenzen der Behandlung sowie eventuelle Risiken wird die Patientin vor Behandlungsbeginn aufgeklärt.6.5 K-Taping(1) Das Anlegen von Kinesio-Tapes erfolgt nach fachlicher Einschätzung der Hebamme.(2) Die Behandlung dient der unterstützenden Therapie und ersetzt keine ärztliche Diagnostik oder Behandlung.(3) Allergien gegen Klebematerialien oder bekannte Hautreaktionen sind der Hebamme vor Behandlungsbeginn mitzuteilen.6.6 TrauerbegleitungDie Hebamme bietet Trauerbegleitung bei Fehlgeburt, Totgeburt oder Kindsverlust vom positiven Schwangerschaftstest bis sechs Monate nach der Geburt an.Die Betreuung vor der Geburt, sowie das Wochenbett sind auch bei Tot-und Fehlgeburten eine von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlte Hebammentätigkeit. Die Betreuung darüber hinaus gilt als Selbstzahlerleistung. Ab wann dieser Zeitraum beginnt, verpflichtet sich die Hebamme, zu informieren.(2) Die Trauerbegleitung stellt eine psychosoziale Begleitung im Rahmen der Hebammentätigkeit dar und ersetzt keine psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung.(3) Sofern weitergehende therapeutische Unterstützung erforderlich erscheint, empfiehlt die Hebamme geeignete Fachstellen oder medizinische Ansprechpartner.
9. Abrechnung und Zahlungsbedingungen9.1 Gesetzlich versicherte Patientinnen(1) Hebammenleistungen, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, werden – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – direkt mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet.(2) Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder die über den gesetzlich vorgesehenen Umfang hinausgehen, sind von der Patientin selbst zu vergüten, sofern keine anderweitige Kostenübernahme besteht.(3) Die Hebamme informiert die Patientin vor Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen über die voraussichtlich entstehenden Kosten.9.2 Privatversicherte und Selbstzahlerinnen(1) Privatversicherte sowie Selbstzahlerinnen erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.(2) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung oder der zwischen Hebamme und Patientin getroffenen Honorarvereinbarung.(3) Die Erstattung durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder andere Kostenträger richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Hebamme übernimmt keine Gewähr für eine vollständige oder teilweise Kostenerstattung.9.3 Rechnungsstellung und Fälligkeit(1) Rechnungen können in Papierform oder elektronisch per E-Mail übermittelt werden.(2) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.(3) Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto der Hebamme.9.4 Zahlungsverzug(1) Gerät die Patientin in Zahlungsverzug, ist die Hebamme berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) zu berechnen.(2) Für erforderliche Mahnungen kann eine angemessene Mahnkostenpauschale erhoben werden, soweit diese tatsächlich entstanden und gesetzlich zulässig ist.(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.9.5 VorauszahlungenFür Selbstzahlerleistungen, Kurse oder andere Wahlleistungen kann die Hebamme eine angemessene Vorauszahlung oder vollständige Zahlung vor Leistungsbeginn verlangen.10. Datenschutz, Schweigepflicht und Dokumentation10.1 Schweigepflicht(1) Die Hebamme unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.(2) Sämtliche personenbezogenen und medizinischen Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.(3) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich mit Einwilligung der Patientin oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.10.2 Datenschutz(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften.(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Hebammenbetreuung, der Dokumentation, der Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.(3) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Praxis.10.3 Dokumentation(1) Die Hebamme ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche im Rahmen der Betreuung erbrachten Leistungen sowie medizinisch relevante Befunde zu dokumentieren.(2) Die Dokumentation wird entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sicher verwahrt.10.4 Elektronische Kommunikation(1) Sofern die Patientin einer Kommunikation per Signal zustimmt, dürfen organisatorische Informationen, Terminabsprachen sowie Rechnungen auf diesem Weg übermittelt werden.10.5 Einwilligung in die DatenverarbeitungMit Abschluss des Betreuungsvertrages bestätigt die Patientin, die Datenschutzerklärung der Praxis erhalten oder zur Kenntnis genommen zu haben. Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang oder auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung.
11. Haftung11.1 Allgemeine Haftung(1) Die Hebamme erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten fachlichen Standards und mit der im Hebammenberuf erforderlichen Sorgfalt.(2) Die Haftung der Hebamme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.(3) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Hebamme uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.(4) Für sonstige Schäden haftet die Hebamme nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist.
11.2 Mitwirkungspflichten der Patientin(1) Die Patientin verpflichtet sich, die Hebamme über alle für die Betreuung wesentlichen gesundheitlichen Umstände, Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahmen sowie ärztliche Diagnosen vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.(2) Veränderungen des Gesundheitszustandes von Mutter oder Kind sind der Hebamme unverzüglich mitzuteilen.(3) Die Patientin ist verpflichtet, vereinbarte Empfehlungen und Hinweise der Hebamme zu beachten sowie erforderliche ärztliche Untersuchungen wahrzunehmen.11.3 Grenzen der Hebammenhilfe(1) Die Hebamme ersetzt keine ärztliche Diagnostik oder Behandlung.(2) Bei Beschwerden, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen oder einen medizinischen Notfall darstellen können, wird die Patientin an eine Ärztin bzw. einen Arzt oder eine geeignete medizinische Einrichtung verwiesen.(3) Bei akuten medizinischen Notfällen ist unverzüglich der Rettungsdienst (112) zu verständigen.12. Schlussbestimmungen12.1 Änderungen und ErgänzungenÄnderungen oder Ergänzungen des Betreuungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.12.2 TeilunwirksamkeitSollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.12.3 Anwendbares RechtFür sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Patientin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.12.4 VerbraucherstreitbeilegungDie Hebamme ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.12.5 InkrafttretenDiese Allgemeinen Vertragsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung bzw. Aushändigung an die Patientin in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Betreuungsverträge.
13 Sonstiges
(1) Bei ansteckenden Erkrankungen (z. B. COVID-19, Influenza, Magen-Darm-Infekten oder anderen übertragbaren Erkrankungen) ist die Hebamme vor dem Termin zu informieren. Gemeinsam wird entschieden, ob der Termin verschoben oder in anderer
Form durchgeführt werden kann.
Stand: Juli 2026
Hebamme Marie Faschian
Praxis RundUm
79664 Wehr
Registernummer: VR 102080 (Vereinsregister)
Registergericht: Amtsgericht Mannheim